



Im Jahr 2010 sind vier Volksinitiativen eingereicht worden, die hauptsächlich die städtische Wohnpolitik betreffen. Die Initiative der Grünen Partei befindet sich noch in Beratung. Zur Initiative der SP und den zwei Initiativen der EVP hat der Gemeinderat den vorliegenden Gegenvorschlag entworfen. Daraufhin haben die Initiativkomitees ihre Begehren zurückgezogen.
Die drei Initiativen verlangten folgende Ergänzungen der Gemeindeordnung:
Art. 2quater
Die Gemeinde setzt sich aktiv für den Schutz, die Erhaltung und die Erhöhung des Anteils von zahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnungen und Gewerberäumen ein. Sie verpflichtet sich dem Ziel einer soziodemografisch durchmischten Wohnbevölkerung in allen Quartieren. Sie gewährleistet, dass sich mindestens ein Drittel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befindet, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind. Ausgenommen von dieser Berechnung sind Wohnungen und Einfamilienhäuser im selbst genutzten Eigentum.
Übergangsbestimmung:
Für die Erreichung von mindestens einem Drittel des Mietwohnungsbestandes im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern setzt die Gemeinde das Jahr 2040 als Ziel.
Art. 2quater
Die Stadt gewährleistet in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Partnern ein an der Nachfrage orientiertes Angebot an Alterswohnungen und betreuten Einrichtungen für ältere Menschen. Sie fördert zudem den aktiven Einbezug älterer Menschen in das kulturelle, soziale und gesellschaftliche Leben.
Art. 2quinquies
Die Stadt Zürich gewährleistet Massnahmen zur Förderung von Familien mit dem Ziel, auf Stadtgebiet den Anteil an Familienhaushalten (Haushalte mit minderjährigen Kindern) deutlich und dauerhaft zu erhöhen. Sie sorgt für ein genügendes Angebot an erschwinglichen, familiengerechten Wohnungen und eine gute Wohnqualität und Bevölkerungsstruktur in allen Quartieren.
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